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   BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18   

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https://dejure.org/2019,24459
BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18 (https://dejure.org/2019,24459)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2019 - 7 B 24.18 (https://dejure.org/2019,24459)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 7 B 24.18 (https://dejure.org/2019,24459)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Zugang zu einem Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 134
    Anspruch eines Personalratsmitglieds eines Uniklinikums auf Zugang vertraulichen Informationen; Zugang zu einem Gutachten zu datenschutz- und arbeitsrechtlichen Fragen des Einsatzes eines neuen EDV-Programmes; Öffentlich-rechtliche Informationsgewährungspflicht einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 17698
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
    Im Übrigen hat der Senat zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bereits entschieden, dass es durch vertragliche Vertraulichkeitsklauseln nicht abbedungen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 36).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, den Inhalt der Geschäftsverteilungspläne zu ermitteln, diese auf eine (lediglich vermutete) fehlerhafte Anwendung im Einzelfall zu durchsuchen und eine solche festzustellen (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 12).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
    Die Beschwerde meint, das Oberverwaltungsgericht weiche mit seiner Ansicht, es bedürfe zur Plausibilisierung der zu schützenden Geheimnisse und der zu offenbarenden Information einer so präzisen Umschreibung, dass das Gericht in der Lage sei, die Behauptungen der informationspflichtigen Behörde schlüssig nachzuvollziehen, von einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts ab, wonach die aktenverweigernde Stelle nur zu einer abstrakten Umschreibung der in den zurückgehaltenen Akten befindlichen Schriftstücke verpflichtet ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 7 und vom 3. Juli 2012 - 20 F 12.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12

    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
    Diese Verfahrensweise setzt indes voraus, dass die behauptete Beweistatsache im Folgenden so behandelt wird, als wäre sie wahr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.2019 - 7 BN 2.18

    Klage gegen die Satzung eines Wasserverbands betreffend den Ausschluss der

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
    Die Rechtsfrage und der Klärungsbedarf müssen gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Beschwerdebegründung dargelegt werden (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 7 BN 2.18 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84

    Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
    Weder im Verwaltungs- noch im Zivilprozess besteht eine Regelung des Inhalts, die einmal in mündlicher Verhandlung und Beweisaufnahme mit einer Sache befasst gewesenen Richter müssten auch bis zur Entscheidung mit dieser Sache befasst bleiben (vgl. BVerwG Urteil vom 23. September 1983 - 6 C 13.83 - juris Rn. 15, insoweit in Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 5 nur als Leitsatz abgedruckt; Beschluss vom 12. Juli 1985 - 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 56 S. 32).
  • BVerwG, 14.03.2011 - 8 B 61.10

    Zulässigkeit des Richterwechsels; Unterrichtung des nachfolgenden Richters

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
    Damit ist jedoch die letzte mündliche Verhandlung gemeint (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 19. September 1973 - 6 C 123.73 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 21, vom 14. März 2011 - 8 B 61.10 - ZOV 2011, 123 Rn. 23 und vom 26. August 2013 - 9 B 13.13 - juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 26.08.2013 - 9 B 13.13

    Abgabenerhebung muss zeitlich begrenzt sein; Verfahrensrüge; Richterwechsel;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
    Damit ist jedoch die letzte mündliche Verhandlung gemeint (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 19. September 1973 - 6 C 123.73 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 21, vom 14. März 2011 - 8 B 61.10 - ZOV 2011, 123 Rn. 23 und vom 26. August 2013 - 9 B 13.13 - juris Rn. 8 ff.).
  • BFH, 03.12.2010 - V B 57/10

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn sich die mündliche Verhandlung - etwa wegen des Umfangs des Streitstoffs - über mehrere Sitzungstage hinzieht und die mündliche Verhandlung daher am Ende des jeweiligen Sitzungstages lediglich unterbrochen und am nächsten Sitzungstag fortgesetzt wird (vgl. BFH, Urteil vom 3. Dezember 2010 - V B 57/10 - juris Rn. 5 ff. m.w.N.; Ortloff, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, § 104 Rn. 74).
  • BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11

    Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
    Die Beschwerde meint, das Oberverwaltungsgericht weiche mit seiner Ansicht, es bedürfe zur Plausibilisierung der zu schützenden Geheimnisse und der zu offenbarenden Information einer so präzisen Umschreibung, dass das Gericht in der Lage sei, die Behauptungen der informationspflichtigen Behörde schlüssig nachzuvollziehen, von einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts ab, wonach die aktenverweigernde Stelle nur zu einer abstrakten Umschreibung der in den zurückgehaltenen Akten befindlichen Schriftstücke verpflichtet ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 7 und vom 3. Juli 2012 - 20 F 12.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 01.07.2016 - 3 B 59.15

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Schlags für die Betriebsprämien; Aufheben des

  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 13.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Vernehmung des Wehrpflichtigen - Richterwechsel

  • BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verschluss des Gerichtsgebäudes vor Ablauf der

  • BVerwG, 19.09.1973 - VI C 123.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassungsfreie Verfahrensrevision im

  • BVerwG, 07.07.2020 - 8 B 59.19

    Erstrecken der bis zum 31. Dezember 2013 befristeten Genehmigung einer

    Ist die angefochtene Entscheidung selbstständig tragend auf mehrere Begründungen gestützt, ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 7 B 24.18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22

    Akteneinsicht; Datenschutzrechtliche Verwarnung

    Die Bewertung derjenigen Umstände, die der Geheimhaltungsbedürftigkeit Vorrang einräumen, ist dabei so einleuchtend darzulegen, dass eine richterliche Überprüfung nach rechtsstaatlichen Maßgaben noch möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2020 - 20 F 5.20 -, BeckRS 2020, 34092 Rn. 21; Beschl. v. 21.06.2019 - 7 B 24.18 -, BeckRS 2019, 17698 Rn. 5).
  • VGH Hessen, 02.08.2023 - 8 A 616/18

    Bürgermeisterabwahl

    Weder im Verwaltungs- noch im Zivilprozess besteht jedoch eine Regelung des Inhalts, die einmal in mündlicher Verhandlung und Beweisaufnahme mit einer Sache befasst gewesenen Richter müssten auch bis zur Entscheidung mit dieser Sache befasst bleiben (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2019, Az.: 7 B 24/18, juris-Abfrage Rn. 12 mit weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
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